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Familienpflege wird notwendig, wenn in einer Familie der versorgende Elternteil (d. h. in der Regel die Mutter) durch Krankenhausaufenthalt,
Kurmaßnahme oder durch Krankheit zuhause nicht in der Lage ist, die Kinder und den Haushalt zu versorgen und wenigstens ein
Kind unter 12 Jahren in der Familie lebt. Die Familienpflegerinnen sind im erzieherischen, hauswirtschaftlichen und pflegerischen Bereich ausgebildet und werden eingesetzt,
damit die Familie auch während der Abwesenheit, bzw. der Krankheit der Mutter zusammenbleiben kann.
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