Glossar: Schulden
Basiskonto
Seit Juni 2016 hat jede(r) das Recht auf ein Basiskonto. Das ist ein Girokonto mit grundlegenden Funktionen: Überweisungen, Lastschriften, Ein- und Auszahlungen von Bargeld sowie Kartenzahlungen können ausgeführt werden.
Die Banken und Sparkassen sind verpflichtet, jedem/jeder Verbraucher(in) auf Antrag ein Basiskonto zur Verfügung zu stellen.
Allerdings kann die Bank ausnahmsweise die Einrichtung eines Basiskontos verweigern, zum Beispiel wenn der Antragsteller schon ein Konto mit vergleichbaren Funktionen nutzen kann oder wenn das beantragte Konto gewerblich genutzt werden soll.