Brilon
. Zum ersten Januar hat sich mit dem
Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) vor allem die Situation für Menschen, die
aufgrund von Alter oder Krankheit auf eine häusliche Pflege angewiesen sind,
verändert. Nach der neuen Gesetzeslage werden jetzt auch demenziell erkrankte
Menschen berücksichtigt. Über die Neuerungen des PNGs informiert der
Caritasverband Brilon im Rahmen einer Themenwoche. Von Montag bis Freitag
können Betroffene oder Angehörige während der Telefonaktion ihre Fragen
stellen.
„Speziell für die häusliche Betreuung und Pflege demenziell erkrankter Menschen
können jetzt Leistungen beansprucht werden“, sagt Jutta Hillebrand-Morgenroht,
Projektstellenleiterin PNG des Caritasverbandes Brilon. „Je nach Bedarfslage
können monatlich ein Pflegegeld bis zu 120 Euro oder Pflegesachleistungen bis
zu 225 Euro beansprucht werden“, erklärt Dipl. Sozialpädagogin Elisabeth
Schilling. Auch Leistungen für Verhinderungspflege werden in der
Gesetzesnovelle berücksichtigt. Über das Gesetz und die verschiedenen
Leistungen, wie Grundpflege, Hauswirtschaftliche Hilfen oder auch
Gruppenangebote für Betroffene und Angehörige, informieren Projektleiterin
Jutta Hillebrand-Morgenroth und Elisabeth Schilling von der
Caritas-Beratungsstelle für Senioren und Menschen mit Behinderung.
Die Telefonaktion läuft von Montag, 25. Februar, bis Freitag, 1. März. Die
Leitung ist von Montag bis Freitag zwischen 9 und 11 Uhr geschaltet sowie
Mittwoch von 14 bis 16 Uhr. Die Nummer lautet (0 29 61) 97 19 35 oder via
E-Mail j.hillebrand-morgenroth@caritas-brilon.de oder e.schilling
@caritas-brilon.de.
Jutta Hillebrand-Morgenroth Elisabeth Schilling