Familien stark für das Leben machen: Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe kommt zu Ihnen, wenn
- Eltern und Kinder Schwierigkeiten miteinander haben
- der Umgang mit Behörden und Eltern nicht gut gelingt
- das "Alleinerziehen" sehr anstrengend ist
- die Entwicklung der Kinder zum Problem wird
- es Konflikte rund um das Thema Schule gibt
- die Organisation des Alltags und die Haushaltsführung nicht alleine bewältigt werden können
Das Ziel der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist, das Wohl von Kindern und Jugendlichen in der Familie ganzheitlich zu stärken - sowohl im materiellen als auch im körperlichen, geistigen und seelischen Bereich. Dabei arbeiten wir nach dem Grundsatz "Hilfe zur Selbsthilfe". Dazu gehört auch, dass wir Ihnen vorbeugende, aktivierende und ganzheitliche Hilfen anbieten. Dabei achten wir darauf, dass alle Hilfen und Begleitungen in Abstimmungen mit Ihnen erfolgen. Vertrauensvolle und respektvolle Zusammenarbeit und Mitwirkungsbereitschaft sind die grundlegenden Voraussetzungen für die Familienhilfe.
Ablauf der Sozialpädagogischen Familienhilfe
- In der Regel vermittelt der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes eine Begleitung und Betreuung durch die Fachkräfte der Sozialpädagogischen Familienhilfe.
- In einem Erstgespräch lernen sich die Familienmitglieder und die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter kennen.
- In einem Hilfeplan wird der Rahmen der Begleitung und Förderung beschrieben, ebenso die Ziele und Inhalte der gemeinsamen Arbeit festgelegt.
- Die stundenweise Begleitung in der Familie richtet sich je nach dem Bedarf. In der Regel dauert der Einsatz der Sozialpädagogischen Familienhilfe etwa eineinhalb bis zwei Jahre. Während dessen wird der Hilfeplan im Blick behalten und gegebenenfalls der Entwicklung und dem Verlauf angepasst.
Inhalte der Sozialpädagogischen Familienhilfe
- Beratung der Eltern bei Erziehungsproblemen
- Unterstützung in allen Lebensfragen
- Gesundheit und Ernährung
- Haushaltsführung
- Schulung der Familien in Konfliktstrategien
- Unterstützung bei schulischen Problemen
- Vermittlung der Kinder in Einrichtungen und zu Angeboten wie Kindergarten, Vereine oder Ferienfreizeiten
- Unterstützung bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche
- Hilfe zur Verbesserung der Wohnqualität
- Begleitung zu Ärzten und Institutionen
- Vermittlung von Therapieplätzen und Kuraufenthalten
- Beratung in Finanzfragen und bei Schuldenlagen
Methoden
- unmittelbare Verzahnung der beraterischen Arbeitsweisen mit dem Alltag der Familie (systemischer Ansatz)
- lösungsorientierte Einzel-, Paar- und Familiengespräche
- modellhaftes Handeln sowie praktische Hilfen
- pädagogisches Arbeiten mit Eltern und Kindern
- Förderung von Außenkontakten (Nachbarschaft, Vereine, Behörden) und Freizeitgestaltung
- Gemeinschaftliches Handeln in Abstimmung mit den Eltern sowie in einem Netzwerk aus Kooperationspartnern
Stichwort: Schweigepflicht
Das Selbstbestimmungsrecht der Familien, die wir begleiten, wird durch die Sozialpädagogische Familienhilfe geachtet. Die Kommunikation und Abstimmung mit Ämtern und anderen Institutionen ist für die Eltern transparent. Ohne Wissen und Zustimmung der Familie werden keine Informationen weitergegeben. Ausnahme bildet der Schutzauftrag bei drohender oder eingetretener Kindeswohlgefährdung nach Paragraf 8a Sozialgesetzbuch VIII.