Vorzüge unserer gemeinsamen Unternehmungen
Unternehmer-Treffen in den Caritas-Werkstätten St. Martin Foto: Caritas Brilon / sandra Wamers
Ausgleichabgabe
Viele unserer Partner führen ein Unternehmen mit mehr als 40 Arbeitsplätzen. Der Gesetzgeber hat alle Unternehmen ab dieser Mitarbeiterzahl verpflichtet, mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten MitarbeiterInnen zu besetzen (§ 140 SGB IX). Unternehmen, die diese "Pflichtplätze" nicht besetzen, müssen monatlich die sogenannte "Ausgleichsabgabe" für jeden Platz entrichten (§ 77 SGB IX). Sollten Sie mit uns, einer gemeinnützigen, anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderung, zusammenarbeiten, reduziert sich die Ausgleichsabgabe. Bei einer Auftragsvergabe an die Caritas Werkstätten St. Martin können 50 Prozent der ausgewiesenen Arbeitsleistung von Menschen mit Behinderung auf die von Ihnen zu zahlende Ausgleichsabgabe angerechnet werden.
Dazu ein Rechenbeispiel:
- Sie zahlen im Jahr 4.000 Euro Ausgleichsabgabe, weil Sie nicht genügend oder keine schwerbehinderten Mitarbeitenden in Ihrem Unternehmen angestellt haben.
- Sie erteilen uns einen Montageauftrag mit einem Lohnkostenanteil von 6.000 Euro, den wir Ihnen in der Rechnung ausweisen.
- Durch die Zusammenarbeit mit den Caritas Werkstätten St. Martin können Sie 50 Prozent der Lohnkosten geltend machen. Das sind 3.000 Euro.
- In dem Rechenbeispiel würde danach die Ausgleichsabgabe nur 1.000 Euro anstelle der 4.000 Euro für Sie betragen.
Vorteile für alle
- Ihre Vorteile: Sie haben Kosten für Ihr Unternehmen gespart und darüber hinaus noch Arbeitsleistung erhalten.
Unsere Vorteile: Durch Ihre Auftragsvergabe geben sie den Caritas-Werkstätten St. Martin als gemeinnützigen Anbieter von Rehabilitation und Integration Möglichkeiten, Menschen mit Behinderung Teilhabe am Arbeitsleben anzubieten. Um das bestmöglich zu tun, ist es wichtig, dass wir viele verschiedene Arbeitsprozesse und Einsatzgebiete anbieten können. Durch Ihre Aufträge unterstützen Sie uns dabei.
Märkte und Plätze: Wo und wie gearbeitet wird
Als Unternehmer und Arbeitgeber übernehmen Sie bereits soziale Verantwortung für Ihre Mitarbeitenden. Sie können Ihr soziales Engagement weiter ausbauen, indem Sie einem Menschen mit Behinderung durch einen sogenannten Außenarbeitsplatz eine neue Zukunftschance für das Leben geben. Wir begleiten Sie, Ihr Team und Ihren zukünftigen Mitarbeiter auf diesem Weg. Wir beraten und begleiten Sie sowohl bei den zwischenmenschlichen Themen, als auch bei den Formalien inklusive der verschiedenen finanziellen Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen.