Die Mitarbeitervertretungen
Die Mitarbeitervertretungen (MAV) der Behindertenhilfe/Geschäftsstelle und der Caritas Alten- und Krankenhilfe Brilon gGmbH sowie die Schwerbehindertenvertretung sind die Interessenvertretungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die MAVen und die Schwerbehindertenvertretung werden turnusmäßig von den wahlberechtigten Kolleginnen und Kollegen gewählt. Sie tragen maßgeblich zur Weiterentwicklung der Dienste und Einrichtungen bei. Ihre Aufgaben sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten im gewerblichen Bereich und von Personalräten in den öffentlichen Verwaltungen. Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung regelt die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO).
Auftrag der MAV ist es, in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber darauf zu achten, dass alle Kolleginnen und Kollegen nach Recht und Billigkeit (entsprechend den Vorgaben der Arbeitsvertragsrichtlinien und Dienstvereinbarungen) behandelt werden.
Die MAV hat unter anderem folgende allgemeine Aufgaben:
- Anregungen und Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entgegenzunehmen und auf deren Erledigung hinzuwirken.
- Darauf zu achten, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleich und gerecht behandelt werden.
- Maßnahmen anzuregen, die der Einrichtung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dienen.
- Sich für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung in der Einrichtungen einzusetzen.
- Sie hat ein Mitbestimmungsrecht bei Neueinstellungen, Kündigungen und Personalentscheidungen.
Alle Kolleginnen und Kollegen können sich mit den unterschiedlichsten Anliegen an ihre zuständige Mitarbeitervertretung wenden. Ein Kontakt wird selbstverständlich vertraulich behandelt.