Brilon.
Der Heilpädagogische Kindergarten St. Andreas des
Caritasverbandes Brilon betreut Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren, die
eine Entwicklungsverzögerung, eine körperliche oder geistige Behinderung haben,
bzw. von einer Behinderung bedroht sind. Der Grundsatz des Kindergartens ist,
dass jeder Mensch Hilfe und Unterstützung erhalten muss, was er zu einem
sinnerfüllten Leben braucht. Seine individuelle Selbstverwirklichung und
gesellschaftliche Integration
sind
vorrangige Ziele.
Einzugsgebiet des Heilpädagogischen Kindergartens ist der Altkreis Brilon.
Die Kinder werden von Fahrdiensten direkt von zu Hause in den Kindergarten
gebracht und auch wieder abgeholt. Die Gruppengröße im Kindergarten beträgt
lediglich acht Kinder. Pro Gruppe sind zwei bis drei Fachkräfte ( Erzieher und
Heilpädagogen ) sowie eine Jahrespraktikantin tätig. Auf Grund der guten
personellen Besetzung kann eine zielgerechte Förderung des einzelnen Kindes
stattfinden. Sowohl das Spielen, als auch das Spielmaterial werden der
Behinderung des Kindes angepasst.
Zusätzlich
findet eine zielgerechte Förderung durch individuelle Therapieangebote statt.
Notwendige Therapien wie die Ergotherapie, Sprachförderung und Logopädie,
Musiktherapie, Krankengymnastik und die Reittherapie werden direkt im
Kindergarten bzw. vom Kindergarten angeboten. Ein weiteres wichtiges Merkmal
ist die intensive Elternarbeit in Form von Informationsgesprächen,
Elterngesprächen, Elternabenden, Spielnachmittagen und Kindergartenfesten.
Die
Anmeldung in den Kindergarten erfolgt über das Gesundheitsamt in Brilon.
Der Amtsarzt untersucht das Kind und erstellt
ein Gutachten. Daraufhin wird der Antrag an den Landschaftsverband
Westfalen-Lippe gestellt, der für die Kostenübernahme zuständig ist. Ist die
Kostenübernahme genehmigt, kann das Kind in den Kindergarten aufgenommen
werden.
Aus Erfahrungen bestätigt
sich, dass die Aufnahme in den Heilpädagogischen Kindergarten, und eine
möglichst frühe Förderung des Kindes ein Aufholen der vorhandenen Defizite
sowie das Erreichen des normalen Entwicklungsstandes möglich machen. Je nach
Entwicklungsverlauf des Kindes sind somit auch eine Einschulung in die
Grundschule oder der Besuch des Regelkindergartens möglich.
Auf Wunsch stehen Ihnen die
Mitarbeiter des Heilpädagogischen Kindergartens für ausführliche Informationen
und eine Besichtigung des Kindergartens nach Terminvereinbarung zur Verfügung.
(Tel. 02961/1580)
Manuela Decker