Gut gestärkt für den Alltag
Kurzzeitpflege
Foto: KNA / Harald Oppitz
Die Kurzzeitpflege ist ein präventives, also vorbeugendes Angebot: Es soll den zu Pflegenden und seine Angehörigen ein möglichst langes Leben in der eigenen Wohnung befähigen. "Ambulant vor stationär", gilt als Leitgedanke. Daher ermöglicht es die Kurzzeitpflege, einen zeitlich begrenzten Aufenthalt in unseren stationären Einrichtungen wahrzunehmen. Während des Aufenthaltes übernehmen wir die Grund- und Behandlungspflege sowie die soziale Betreuung und Begleitung.
Kurzzeitpflege unterstützt Menschen in einer Krisensituation, etwa wenn die Hauptpflegeperson durch Krankheit ausfällt oder nach einem Klinikaufenthalt. In beiden Fällen bereitet unser Team den zu Pflegenden auch auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor.
Urlaubspflege / Verhinderungspflege
Darüber hinaus sind wir da, wenn Sie einmal den Alltag hinter sich lassen wollen: Auch als pflegender Angehöriger steht Ihnen eine Auszeit vom Alltag zu. Während der Urlaubszeit übernehmen wir die Pflege und Betreuung. Über die Verhinderungspflege beziehungsweise Urlaubspflege, die wir auch in unserem Tagespflegehaus St. Petrus und Andreas in Brilon anbieten, beraten wir Sie gerne.
Ansprechpartner für die Kurzzeitpflege sowie die Urlaubspflege / Verhinderungspflege sind auch die Teams der Sozialstationen.
Finanzierung
Die Kurzzeitpflege erfolgt in einer vollstationären Einrichtung und beinhaltet die Grund- und Behandlungspflege sowie die soziale Betreuung. Die Leistung der Pflegeversicherung steht allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 in gleicher Höhe zu Verfügung. Die Pflegekasse oder der Sozialhilfeträger übernimmt die Kosten für die Kurzzeitpflege bis zu vier bzw. acht Wochen im Kalenderjahr und bis zu einem Höchstbetrag von 1.612 Euro. Die sogenannten Hotelkosten, das sind Unterkunft- und Verpflegungsleistungen, werden von den Pflegekassen nicht übernommen.