Brilon/Altkreis.
In allen Kindergärten laufen momentan die
Anmeldezeiten für das neue Kindergartenjahr 2006/2007, das im Sommer beginnt. Birgit
Kürmann, Leiterin des Heilpädagogischen Kindergartens in der Gartenstraße 8 in
Brilon, stellt im Gespräch die Einrichtung des Caritasverbandes Brilon vor.
Was ist ein
Heilpädagogischer Kindergarten (HPK)?
Birgit Kürmann
: Der HPK betreut Kinder, die eine
Entwicklungsverzögerung, eine körperliche oder geistige Behinderung haben, bzw.
von einer geistigen Behinderung bedroht sind, im Alter von 3 bis 6 Jahren.
Einzugsgebiet des Caritas Kindergartens St. Andreas ist der Altkreis Brilon. Der
Grundsatz ist, dass jeder Mensch
Hilfe
und Unterstützung erhalten muss, was er zu einem sinnerfüllten Leben braucht.
Seine individuelle Selbstverwirklichung und gesellschaftliche Integration sind
vorrangige Ziele.
Was unterscheidet einen
HPK vom Regelkindergarten?
Birgit Kürmann
: Die Gruppengröße im HPK beträgt lediglich acht
Kinder, in Ausnahmefällen auch neun Kinder. Pro Gruppe sind zwei bis drei
Erzieher(innen) und eine Jahrespraktikantin tätig. Sowohl das Spielen als auch
das Spielmaterial werden der Behinderung des Kindes angepasst. Notwendige
Therapien, wie Ergotherapie, Sprachförderung, Musiktherapie, Krankengymnastik
und Reittherapie werden direkt bzw. vom Kindergarten angeboten. Es findet eine
zielgerechte Förderung des einzelnen Kindes durch individuelle Therapieangebote
statt.
Ein weiteres wichtiges
Merkmal ist unsere Elternarbeit in Form von Infogesprächen, regelmäßig
stattfindenden Elterngesprächen, Elternabenden, Spielnachmittagen und
Kindergartenfesten.
Welche Schritte müssen
eingeleitet werden zur Aufnahme in den HPK?
Birgit Kürmann
: Die Anmeldung in den Kindergarten erfolgt über das
Gesundheitsamt in Brilon. Der Amtsarzt untersucht das Kind und erstellt ein
Gutachten. Daraufhin wird ein Antrag an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe
gestellt, der für die Kostenübernahme zuständig ist. Ist diese Kostenübernahme
genehmigt, kann das Kind in den Kindergarten aufgenommen werden.
Sind eine Zurückführung in einen Regelkindergarten
oder ein Besuch der Grundschule möglich?
Birgit Kürmann
: Aus eigenen Erfahrungen bestätigt sich, dass eine
Aufnahme in den HPK und eine möglichst frühe Förderung des Kindes ein Aufholen
der vorhanden Defizite sowie das Erreichen des normalen Entwicklungsstandes
möglich machen. Je nach entsprechendem Entwicklungsverlauf des Kindes sind
somit auch eine Einschulung in die Grundschule oder der Besuch des
Regelkindergartens möglich.
Auf
Wunsch stehen die Mitarbeiter des Heilpädagogischen Kindergartens für
ausführliche Informationen und eine Besichtigung des Kindergartens nach
Terminvereinbarung zur Verfügung (Tel. 02961/1580).
Manuela
Decker