Bigge
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Im Rahmen ihres Jahresthemas „Häusliche Gewalt“ hatte der
Regionalarbeitskreis der Caritaskonferenzen für die Region
Bigge-Medebach
in das Pfarrheim
Bigge
eingeladen.
Dort konnte die Regionalvorsitzende Angelika
Ditz
zwei Referentinnen zum Thema „Kindeswohlgefährdung – eine Aufgabe der Caritas?“
begrüßen. Anja Burg und Miriam Weber vom Jugendamt des Hochsauerlandkreises stellten
ihre Arbeit dar.
Wann ist das Kindeswohl gefährdet? Was verhalte ich mich, wenn ich
Entsprechendes beobachte oder erlebe? Der §8a des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes spricht vom „Schutzauftrag“ des Jugendamtes, sobald diesem entsprechende
Meldungen vorgebracht werden. Grundsätzlich haben alle (haupt- und
ehrenamtlichen) Kräfte die Verpflichtung, in ihrem Rahmen für den Schutz von
Kindern und Jugendlichen zu sorgen. Doch wie erkennt man, ob ein Kind in seinen
Grundbedürfnissen oder auch moralisch, intellektuell oder emotional
vernachlässigt wird?
Auch die Mitarbeiterinnen der Caritaskonferenzen kennen derartige Situationen
aus ihrer ehrenamtlichen Arbeit vor Ort. Vor allem eine gute, sorgfältige und
besonnene Beobachtungsgabe hilft, die richtigen Schritte einzuleiten und eine
tatsächliche Kindeswohlgefährdung von einer lediglich vorübergehend schwierigen
Situation zu unterscheiden. So sei es auch als Caritas-Helferin sinnvoll,
zunächst Anhaltspunkte zu sammeln, sich innerhalb der Caritaskonferenz zu
beraten und schließlich beim Jugendamt eine Meldung zu machen, die auch
anonymisiert möglich ist. Allen Meldungen werde nachgegangen, versicherten Anja
Burg und Miriam Weber. Nach einem bestimmten Verfahrensstandard finde dann eine
Bewertung statt, die das Handeln des Amtes schließlich bestimme. Von
Hilfsangeboten und Maßnahmen zum Schutz des Kindes bis zur schließlich letzten
Konsequenz, der
Herausnahme
des Kindes aus der
Familie.
Der HSK verfügt dabei über ein Frühwarnsystem (Erkennen, Beurteilen, Handeln),
das aber auch verhindern soll, einen Generalverdacht auszusprechen.
Problematisch ist allerdings, dass Ämter oft nicht über die Landesgrenzen
hinweg informiert werden. Nordrhein-Westfalen habe die interne Vereinbarung,
dieses zu tun. Einige angrenzende Bundesländer aber eben nicht. Eine
einheitliche Verpflichtung gibt es bisher nicht.
Fakt ist, dass die Fallzahlen ansteigen. 80 Meldungen seinen bisher in 2009 im
Jugendamt HSK eingegangen; glücklicherweise etwa zur Hälfte unbegründet.
Dass jedoch oft das Jugendamt verantwortlich gemacht werde, wenn von einem
dramatischen Fall in den Medien berichtet wird, sei nicht in Ordnung: „Wenn es
brennt, ist nicht die Feuerwehr schuld am Brand“, so Miriam Weber. Alle seien
gefordert, Kinder zu schützen. Und letztendlich müsse auch akzeptiert werden,
dass es nie eine 100%ige Garantie geben könne.
Daher munterten die beiden Jugendamtsmitarbeiterinnen die Caritas-Helferinnen
zum Schluss auf: „Wir möchten Sie motivieren, zu beobachten und dann auch den
Telefonhörer in die Hand zu nehmen!“
Denn jeder einzelne gehört zum Staat und zur Gesellschaft, die über die Rechte
und Pflichten von Eltern ihren Kindern gegenüber zu wachen haben!
Pressemitteilung
Kindeswohlgefährdung: eine Aufgabe der Caritas?
Erschienen am:
14.10.2009
Beschreibung