Brilon.
„Müssen wir erst warten, bis der Baum brennt?“ Theo
Köhler, Leiter der Suchtberatung beim Caritasverband Brilon, brachte die größte
Sorge auf den Punkt. Diese Sorge ist gleichsam die Forderung an jeden
Einzelnen, der Kinder und Familien betreut und begleitet, wachsam zu sein für
Konflikte und für Anzeichen der sogenannten Kindeswohlgefährdung – um
Schlimmeres zu verhindern.
Über 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Sozialpädagogischer Familienhilfe,
Suchtberatung, Integration und Migration, Allgemeiner Sozialer Beratung,
Familienpflege, Frühförderung, Kindergarten, Ambulant Betreutem Wohnen und
Familienunterstützendem Dienst beim Caritasverband Brilon nahmen an einer
Schulung zum Thema „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ teil. Und auch die
Betreuerinnen und Betreuer der jährlichen Kinder- und Jugendfreizeiten wurden
in einer entsprechenden Veranstaltung geschult.
Dabei galt es sowohl Kollegen mit langjähriger Erfahrung als auch junge
Mitarbeiter gleichsam mit ins Boot zu nehmen und für dieses wichtige Thema noch
einmal neu zu sensibilisieren. Denn natürlich liegt das Kindeswohl seit jeher
im Fokus der verschiedenen Dienste und Einrichtungen, doch ging es nun darum,
die aktuellen rechtlichen Grundlagen kennenzulernen und Verfahrensweisen für
den Berufsalltag darauf abzustimmen.
Familienrichterin (beim Landgericht Hamm) Andrea Berg, ehrenamtlich beim
Familienbund der Katholiken im Erzbistum Paderborn, sowie Anja Burg und Mirjam
Schlüter, beide Kinderschutzfachkräfte beim Jugendamt des Hochsauerlandkreises,
hatten dazu die Leitung der Schulung übernommen. Alle drei konnten viel aus der
eigenen Praxis berichten und gleichzeitig aber auch detailliert
Rahmenbedingungen des Paragraphen 8a (Schutzauftrag nach Kindeswohlgefährdung,
SGB VIII), weitere rechtliche Bestimmungen aber auch Begrifflichkeiten klären
und erläutern.
Wer kommt wann zum Einsatz?
Letztlich ist immer die Frage zu klären, wie offensichtlich eine Gefährdung
des Kindes sein muss, damit ein Eingreifen gerechtfertigt ist. Auf zum Teil
drastische Art, aber dafür umso eindringlicher, zeigte der Filmbeitrag „Robin“,
wie vielschichtig Familienkonstellationen sind, in denen es schließlich zur
familiären Katastrophe kommen kann. An welcher Stelle hätte hier eingegriffen
werden können? Welche Hinweise auf eine Gefährdung waren da? Welche
Möglichkeiten gab es einzugreifen? Eine rege Diskussion unter den Teilnehmern
der Schulung setzte ein, in der auch das interdisziplinäre Zusammenspiel
verschiedener Dienste Thema war.
Hier bestand auch die Möglichkeit, Fälle aus der eigenen Praxis einmal mit den
Fachleuten zu diskutieren und vor allem die rechtlichen Gegebenheiten
anzusprechen.
Festzuhalten bleibt, dass es immer eine Gratwanderung ist, dem Schutz des
Kindes Priorität einzuräumen, ohne dabei das Elternrecht zu beschneiden.
Genaues Hinschauen in jeder Situation ist daher für alle Mitarbeiter das A und
O. „Wir haben die Verantwortung als Erziehungshilfe, sobald wir in den Familien
sind“, sagt dazu Hiltrud Götte, Leiterin der Sozialpädagogischen Familienhilfe
beim Caritasverband Brilon. Sie rät nicht nur ihren eigenen Mitarbeitern für
die Praxis, Situationen in den Familien zuerst für sich zu klären und
schließlich innerhalb des Teams zu diskutieren, zu bewerten und entsprechend zu
behandeln.
Für die Zukunft wird es wichtig sein, auf der Grundlage neuer Gesetzestexte
Mitarbeiter weiter zu schulen und die Umsetzung von Verfahrensweisen zu üben,
damit im Ernstfall schnell und richtig reagiert werden kann.
Wichtiges Thema: Beim Caritasverband Brilon ließen sich nun über 20 Mitarbeiter zur Thematik „Kindeswohlgefährdung“ fortbilden.