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Vorzüge unserer gemeinsamen Unternehmungen

Die Werkstätten St. Martin gehören zum Caritasverband Brilon e.V., einem modernen Sozialunternehmen mit über 75-jähriger Tradition. Als gemeinnütziges Unternehmen bringen wir Wirtschaftlichkeit und Wohlfahrt zusammen, wobei der Mensch immer im Zentrum steht. Unsere Kunden gehen diesen Weg mit uns. Das zahlt sich aus, und zwar mehrfach.

Unternehmer-Treffen in den Caritas-Werkstätten St. Martin Unternehmer-Treffen in den Caritas-Werkstätten St. Martin Foto: Caritas Brilon / sandra Wamers

Ausgleichabgabe

Viele unserer Partner führen ein Unternehmen mit mehr als 40 Arbeitsplätzen. Der Gesetzgeber hat alle Unternehmen ab dieser Mitarbeiterzahl verpflichtet, mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten MitarbeiterInnen zu besetzen (§ 140 SGB IX). Unternehmen, die diese "Pflichtplätze" nicht besetzen, müssen monatlich die sogenannte "Ausgleichsabgabe" für jeden Platz entrichten (§ 77 SGB IX). Sollten Sie mit uns, einer gemeinnützigen, anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderung, zusammenarbeiten, reduziert sich die Ausgleichsabgabe. Bei einer Auftragsvergabe an die Caritas Werkstätten St. Martin können 50 Prozent der ausgewiesenen Arbeitsleistung von Menschen mit Behinderung auf die von Ihnen zu zahlende Ausgleichsabgabe angerechnet werden.

Dazu ein Rechenbeispiel:

  • Sie zahlen im Jahr 4.000 Euro Ausgleichsabgabe, weil Sie nicht genügend oder keine schwerbehinderten Mitarbeitenden in Ihrem Unternehmen angestellt haben.
  • Sie erteilen uns einen Montageauftrag mit einem Lohnkostenanteil von 6.000 Euro, den wir Ihnen in der Rechnung ausweisen.
  • Durch die Zusammenarbeit mit den Caritas Werkstätten St. Martin können Sie 50 Prozent der Lohnkosten geltend machen. Das sind 3.000 Euro.
  • In dem Rechenbeispiel würde danach die Ausgleichsabgabe nur 1.000 Euro anstelle der 4.000 Euro für Sie betragen.

Vorteile für alle

  • Ihre Vorteile: Sie haben Kosten für Ihr Unternehmen gespart und darüber hinaus noch Arbeitsleistung erhalten.

Unsere Vorteile: Durch Ihre Auftragsvergabe geben sie den Caritas-Werkstätten St. Martin als gemeinnützigen Anbieter von Rehabilitation und Integration Möglichkeiten, Menschen mit Behinderung Teilhabe am Arbeitsleben anzubieten. Um das bestmöglich zu tun, ist es wichtig, dass wir viele verschiedene Arbeitsprozesse und Einsatzgebiete anbieten können. Durch Ihre Aufträge unterstützen Sie uns dabei.

Märkte und Plätze: Wo und wie gearbeitet wird

Als Unternehmer und Arbeitgeber übernehmen Sie bereits soziale Verantwortung für Ihre Mitarbeitenden. Sie können Ihr soziales Engagement weiter ausbauen, indem Sie einem Menschen mit Behinderung durch einen sogenannten Außenarbeitsplatz eine neue Zukunftschance für das Leben geben. Wir begleiten Sie, Ihr Team und Ihren zukünftigen Mitarbeiter auf diesem Weg. Wir beraten und begleiten Sie sowohl bei den zwischenmenschlichen Themen, als auch bei den Formalien inklusive der verschiedenen finanziellen Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen.

Außenarbeitsplätze: Menschen mit Behinderung Zukunftschancen geben

Was sind Außenarbeitsplätze?

Zum gesetzlichen Auftrag aller Werkstätten für Menschen mit Behinderung gehören Rehabilitation sowie Integration auf dem sogenannten Ersten Arbeitsmarkt. Ein Außenarbeitsplatz ist eine Übergangsmöglichkeit von der Werkstatt auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt.

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen einen oder mehrere Außenarbeitsplätze einrichten wollen, schließen Sie mit uns einen Kooperationsvertrag. Ihr zukünftiger Mitarbeiter wird in Ihrem Betrieb arbeiten, wobei er von uns begleitet, beraten und betreut wird. Auch das Vertragsverhältnis mit dem Mitarbeiter verbleibt bei den Caritas-Werkstätten St. Martin. Es endet erst, wenn Sie und der Mitarbeiter sich sicher sind, dass das Arbeitsverhältnis langfristig tragen wird. Dann kann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, also die Arbeit auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt, erfolgen. Außenarbeitsplätze bieten sich für alle Arbeitsfelder an: Industrie, Handel, Handwerk oder im Dienstleistungssektor.

Welche Formen von Außenarbeitsplätzen gibt es?

Es gibt die Einzelaußenarbeitsplätze.Dafür begleitet unser qualifizierter Integrationsassistent die Einarbeitung Ihres Mitarbeiters mit Behinderung, bis die Arbeitsabläufe eingespielt sind. Danach arbeitet Ihr neuer Mitarbeiter weitestgehend eigenständig. Die kontinuierliche Beratung - auch im Bedarfsfall - durch unseren Integrationsassistenten ist selbstverständlich gewährleistet.

Es gibt ebenfalls die Möglichkeit, eine oder mehrere Außenarbeitsgruppe(n) in Ihrem Unternehmen dauerhaft zu integrieren. Die Gruppe, die vor Ort in Ihrem Betrieb arbeitet, wird von einer Fachkraft zur Berufsförderung aus den Werkstätten St. Martin koordiniert, angeleitet und im Arbeitsalltag begleitet. Unsere Fachkraft ist auch das Bindeglied zwischen Ihnen und der Außenarbeitsgruppe, auch was die Gestaltung der Produktions- und Arbeitsprozesse betrifft. Natürlich können einzelne Mitarbeiter mit Behinderung auch andere, geeignete Tätigkeiten in Ihrem Betrieb übernehmen.

Praktika: Ganz praktisch ausprobieren

Vor dem Schritt zu einem Außenarbeitsplatz oder dem Sprung auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt ist die berufliche Orientierung, Erprobung und Qualifizierung durch ein Betriebliches Praktikum in Ihrem Unternehmen möglich. Das Praktikum ist zeitlich begrenzt. Ihr Praktikant wird durch unsere Integrationsassistenten eng begleitet. Zugleich ist unsere Fachkraft Ihr Ansprechpartner.

Der Sprung auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt

Sollten Sie sich dazu entscheiden, einen Menschen mit Behinderung sozialversicherungspflichtig anzustellen, bieten sich für alle Beteiligten Vorteile. Durch die Anstellung geben Sie Ihrem neuen Mitarbeiter die Möglichkeit, sein Leben neuzugestalten. Jeder Mensch, der eine neue Chance erhält, ist hoch motiviert, loyal und bringt seine Talente und Begabungen gerne ein. Vorzüge, die auch das Klima in Ihrem Betrieb weiter verbessern werden. Wenn Sie Menschen mit Behinderung in Ihrem Unternehmen beschäftigten, beweisen Sie zugleich, dass Ihnen Werte wie soziale Verantwortung, Inklusion, Teilhabe und Chancengleichheit wichtig sind. All das spricht für Ihr Unternehmen und es wird sich auch bei Ihren Kunden herumsprechen und honoriert werden. Neben diesen sogenannten weichen Faktoren können Sie als Arbeitgeber eines Menschen mit Behinderung auch finanzielle Förderungen in Anspruch nehmen.

Beispiele von Eingliederungszuschüssen für Unternehmen

  • Integrationsamt: Fördert die Ausstattung / Umgestaltung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes.
  • Bundesagentur für Arbeit: Je nach Behinderungsgrad und Alter des Arbeitnehmers können bis zu zwei Jahre bis zu 70 Prozent des Gehaltes übernommen werden. Eine weitere Möglichkeit ist, den Mitarbeitenden mit Behinderung auf Probe anzustellen. Bis zu drei Monaten kann das Entgelt von der Agentur für Arbeit erstattet werden.
  • Wegfall der Ausgleichsabgabe: Als Unternehmer mit mehr als 40 Arbeitsplätzen sind sie gesetzlich verpflichtet, eine Ausgleichsabgabe zu zahlen oder Menschen mit Behinderung anzustellen. Eine Befreiung von dieser Regelung gibt es nicht. Jeder soll so zu mehr Teilhabechancen am Arbeitsleben beitragen. Je nach Betriebsgröße entfällt die Zahlung der Ausgleichsabgabe jedoch, wenn Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz/Arbeitsplätze in Ihrem Betrieb erhalten.

    Sind Sie interessiert, einen Menschen mit Behinderung anzustellen? Sprechen Sie uns an. Wir beraten und begleiten Sie auf dem Weg.

  • Kontakt
Münstermann, Thomas 2023_03
Thomas Münstermann
Fachbereichsleitung Werkstätten St. Martin
+49 2961 9718222
+49 176 12340101
+49 2961 9718231
+49 2961 9718222 +49 176 12340101
+49 2961 9718231
+49 2961 9718231
t.muenstermann@(BITTE ENTFERNEN)caritas-brilon.de
Caritas Werkstätten St. Martin
Hinterm Gallberg 12
59929 Brilon
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Hilfen

  • älteren und kranken Menschen
  • Menschen mit Behinderung
  • Menschen mit Suchterkrankung
  • Menschen mit psychischer Behinderung
  • Familien
  • Menschen mit Migrationshintergrund
  • Menschen in Not

Engagement

  • Ehrenamtliches Engagement
  • Persönliche Mitgliedschaft
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Vor Ort

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Arbeitsplatz

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Werkstätten

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